28. Samnaun / Samnaun Dorf
Bis zum Ausbau der Verbindung ins benachbarte Tiroler Spiss zur fuhrwerktauglichen Strasse, der im Jahr 1830 erfolgte, verkehrte Samnaun fast ausschliesslich über das benachbarte Val Sampuoir und den Übergang Fuorcla Salèt mit der Aussenwelt. Spätestens Mitte des 19. Jahrhunderts verlor diese Säumerverbindung jedoch ihre Bedeutung. Die 1912 ab Vinadi über schweizerischen Boden nach Samnaun führende Samnaunerstrasse ist nur mit Fahrzeugen bis zu einer maximalen Fahrzeugbreite von 2,3 m sowie einer maximalen Fahrzeughöhe von 3,0 m befahrbar. Die Samnaunerstrasse ist zudem steinschlaggefährdet und nicht wintersicher. Den Hauptzufahrtsweg bildet die besser ausgebaute Strasse auf Tiroler Boden über Spiss.
Bedingt durch die geographische Lage führte die einzige Zufahrtsstrasse bis 1912 über österreichischen Boden. Deshalb wurde Samnaun Schweizer Zollausschlussgebiet; am Grenzübergang steht nur der österreichische Zoll. Touristen aus der Schweiz müssen Waren, welche die Freigrenzen überschreiten, beim Grenzübertritt in Martina deklarieren und verzollen.
Die Lieferanten müssen die Ware bei der Einfuhr nach Samnaun nicht verzollen und können diese entsprechend günstiger an die einheimischen Wiederverkäufer weiterverkaufen. Zwar erhebt die Gemeinde eigene Abgaben, doch liegen diese wesentlich unter den schweizerischen Zollsätzen. Eine Klage gegen diese Abgaben wurde vom Schweizerischen Bundesgericht abgewiesen.
1934 wurde eine Postablage in Samnaun Dorf eröffnet.
1939 (Bildarchiv ETH, Wehrli)
KGKG
01.02.1934 bis 1967
wie oben
Bei Samnaun-Plan
KGKG
Samnaun als Zollfreigebiet (1971, Bildarchiv ETH)
13.07.1967 bis 01.07.1973
03.07.1973 bis 22.05.1982
09.05.1973 bis 22.05.1982
Letzttag alte PLZ
neue PLZ: 24.05.1982 bis 14.08.1989
neue PLZ: 24.05.1982 bis 14.08.1989
28.03.1988 bis 14.08.1989 (b-Stempel)
ab 14.08.1989
ab 14.08.1989
ab 14.08.1989 (b-Stempel)
wie oben